Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 160/03
Magdeburg, den 1. April 2003
Innenminister Jeziorsky stellt Abschlussbericht zum „Hochwasser 2002 im
Land Sachsen-Anhalt“ vor
Die Landesregierung hat heute den Abschlussbericht der „Arbeitsgruppe Hochwasser“
zur Kenntnis genommen und das Ministerium des Innern und das Ministerium für
Landwirtschaft und Umwelt beauftragt, die Empfehlungen der Arbeitsgruppe umzusetzen.
Wie Innenminister Klaus Jeziorsky bei der Vorstellung des Berichts erläuterte,
wird durch die Umsetzung der Empfehlungen ein wichtiger Beitrag geleistet, um
die Arbeit der am Katastrophenschutz Beteiligten weiter zu verbessern.
Der Minister kündigte an, bis Ende Mai einen Entwurf zur Änderung des
Katastrophenschutzgesetzes vorzulegen. Weitere Projekte zur Änderung oder
Ergänzung rechtlicher Vorschriften zielen auf die Intensivierung der Aus-
und Fortbildung auf allen Ebenen, die Festigung der Führungskompetenz im
Katastrophenfall, die Sicherung der materiellen und personellen Rahmenbedingungen
sowie die Verbesserung in den Bereichen Koordination der Einsatzkräfte und
Kommunikation.
Minister Jeziorsky: „Auch wenn Unwetter mit katastrophalen Folgewirkungen
nicht zu vermeiden sind, wird es uns mit den neuen Maßnahmen gelingen, die
professionelle Katastrophenbewältigung in unserem Land weiter auszubauen,
um unsere Bürgerinnen und Bürger noch besser zu schützen.“
Wenige Wochen nach der verheerenden Hochwasserkatastrophe im August vergangenen
Jahres hatte Minister Jeziorsky am 2. Oktober 2002 eine Arbeitsgruppe zur Auswertung
des Katastrophenschutzmanagements eingesetzt. In dieser Arbeitsgruppe wirkten
Mitarbeiter der Ministerien, der Regierungspräsidien, des Landkreises Wittenberg,
der Landeshauptstadt Magdeburg und der Brandschutz- und Katastrophenschutzschule
Heyrothsberge mit. Unterstützt wurde die Arbeitsgruppe durch einen Vertreter
des rheinland-pfälzischen Ministeriums des Innern.
Auftrag der Arbeitsgruppe war es, die Maßnahmen der Katastrophenschutzbehörden
und Aufsichtsbehörden im Rahmen der Bewältigung der Hochwasserlage zu
untersuchen. „Mir ging es dabei nicht um die Ermittlung individueller Fehlentscheidungen,
sondern um eine Überprüfung des Systems der Katastrophenabwehr und seiner
Bewährung in der Praxis,“ sagte Jeziorsky.
Maßgeblich für die Bewertung des Hochwassergeschehens und der behördlichen
Maßnahmen sind nach Ansicht der Arbeitsgruppe zwei wesentliche Rahmenbedingungen.
• Der Zustand der Deiche in Sachsen-Anhalt (50 % aller Elbdeiche befinden
sich in unserem Land) war bereits vor August 2002 Besorgnis erregend gewesen.
Über 80 % der Elbdeiche waren schon vor den Hochwasserereignissen als sanierungsbedürftig
bekannt.
• Das Hochwasser im August 2002 war in seinem Ausmaß und seiner Dauer
ein völlig außergewöhnliches Ereignis, das so nicht vorhersehbar
war. Fast überall wurden die bisherigen Höchststände erreicht oder
überschritten. Die Hochwasserkatastrophe stellte die Beteiligten damit vor
Herausforderungen, die bislang ohne Beispiel und in Deutschland noch nie vorher
zu bewältigen waren.
„Der Katastrophenbekämpfung waren von vornherein Grenzen gesetzt. Angesichts
des schlechten Zustands der Deiche und der extremen Hochwassersituation mit ihrer
unvorhersehbaren Dynamik war die Lage für die Katastrophenschutzbehörden
und die eingesetzten Kräfte alles andere als einfach. Die ohnehin geschwächten
Deiche konnten bei einer Katastrophe dieses Ausmaßes keinen ausreichenden
Schutz bieten,“ stellte Jeziorsky fest. Trotz eines aufopfernden Einsatzes
aller Beteiligten, der oft bis an die Grenze der Belastbarkeit gegangen sei, seien
letztlich Deichbrüche und Überflutungen nicht zu vermeiden gewesen.
Sie beruhen nach den Erkenntnissen der Arbeitsgruppe nicht auf Fehlern bei der
Katastrophenabwehr.
In ihrem Bericht kommt die Arbeitsgruppe zu dem Ergebnis, dass die behördlichen
Maßnahmen zur Katastrophenabwehr insgesamt sachgerecht und erfolgreich waren.
„Alle Einsatzkräfte und freiwilligen Helfer haben eine beispielhafte,
bis an die Grenzen der Belastbarkeit gehende Einsatz- und Hilfsbereitschaft gezeigt
und schlimmere Schäden verhindert. Die Fluten konnten trotz des äußerst
schlechten Zustands der 600 km Flussdeiche allein an der Elbe weitestgehend innerhalb
der Deiche gehalten werden. Menschenleben waren in Sachsen-Anhalt glücklicherweise
nicht zu beklagen,“ erklärte der Minister.
Wie Jeziorsky weiter mitteilte, habe sich das System des Katastrophenschutzes
und der Hilfeleistung im Grundsatz bewährt, insbesondere die im Katastrophenschutzgesetz
vorgesehene Regelung, nach der die Landkreise und kreisfreien Städte zuständige
Katastrophenschutzbehörden sind.
„Wir brauchen die örtliche Nähe der Landkreise und kreisfreien
Städte als Katastrophenschutzbehörden,“ meinte Jeziorsky. Die
Ereignisse im August 2002 hätten gezeigt, dass Ortsnähe und Ortskenntnis
entscheidende Kriterien für eine erfolgreiche Katastrophenabwehr seien. Fundierte
und lageangemessene Entscheidungen über geeignete Maßnahmen zur Gefahrenabwehr
können nach Ansicht des Ministers nur vor Ort, bei Kenntnis der örtlichen
Situation und der eingesetzten Kräfte getroffen werden.
In ihrem Bericht hat die Arbeitsgruppe aber gleichwohl Schwachstellen und Fehler
dargelegt, denen nachgegangen werden muss. Sie beruhen weitestgehend nicht auf
Mängeln der rechtlichen Regelungen, sondern auf Defiziten bei deren Vollzug.
Zentrale Erkenntnisse der Arbeitsgruppe in diesem Zusammenhang betreffen das Meldeverhalten,
die Kräfte- und Mittelkoordination, Fragen der Aus- und Fortbildung und Aspekte
der Öffentlichkeitsarbeit.
Bei seinen Ausführungen zu festgestellten Mängeln bei der Katastrophenabwehr
betonte Jeziorsky, dass es sich nicht um speziell in Sachsen-Anhalt aufgetretene
Fehlerquellen handele. Im Zuge der Aufarbeitung der Flutkatastrophe durch die
betroffenen Länder sei deutlich geworden, dass die festgestellten Probleme
grundsätzlich auch in den anderen betroffenen Ländern aufgetreten seien
Er nannte beispielhaft folgende wichtige Erkenntnisse der Arbeitsgruppe:
• Zur Vorbereitung auf die Bewältigung extremer Lagen müssen die
Aus- und Fortbildung sowie die Übungstätigkeit weiter intensiviert werden.
Gerade im Hinblick auf die Bewältigung von Langzeitlagen, wie es z.B. bei
der Flutkatastrophe der Fall war, ist eine deutliche Anhebung des Anteils ausgebildeter
Fachleute in den Führungsgremien erforderlich, um einen länger währenden
Schichtbetrieb mit qualifiziertem Personal aufrecht erhalten zu können. Ansonsten
kann die Mehrbelastung der qualifizierten Funktionsträger schnell zur Überforderung
führen und Ausgangspunkt von Fehlentscheidungen sein. Auch wenn während
der Hochwasserlage keine gravierenden Mängel zu verzeichnen gewesen sind,
wird eine weitere Anhebung des Ausbildungsstands zu einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen
und damit zu einer weitere Stärkung der Entscheidungssicherheit in den Stäben
und Technischen Einsatzleitungen führen.
• Schwachstellen wurden auch im Bereich der Kräfte- und Mittelkoordination
festgestellt. In einigen Fällen haben Behörden vorgeschriebene Melde-
und Anforderungswege nicht eingehalten, sondern eigenmächtig überörtliche
Hilfe in direktem Kontakt zu Einheiten und Organisationen angefordert. Dies führte
dazu, dass insbesondere in der Anfangsphase häufig keine aktuellen Übersichten
über das vorhandene Kräftepotential vorhanden waren. Diese Umstände
erschwerten die Koordinationstätigkeit der Regierungspräsidien, die
verpflichtet waren, nachdrücklich den Kräfte- und Mitteleinsatz zu prüfen,
um einerseits eine übermäßige Inanspruchnahme von Organisationen
zu vermeiden und andererseits ausreichende Reservepotentiale zur Verfügung
stellen zu können.
• Die Kommunikationsmöglichkeiten erreichten angesichts des Ausmaßes
der Katastrophe die Grenzen des technisch Machbaren. Ein hohes Aufkommen an Funkgesprächen,
begrenzte Frequenzkapazitäten, aber auch Mängel in den Kommunikationsstrukturen
und bei der Funkdisziplin hatten häufig Netzüberlastungen oder Netzausfälle
zu Folge, was vielfach zu Abstimmungsproblemen und Informationsverlusten führte.
Ähnliche Schwierigkeiten traten auch in den Mobilfunknetzen auf.
• In Bezug auf die Öffentlichkeitsarbeit wird Verbesserungsbedarf gesehen,
um zukünftig besser und angemessener auf den Informationsbedarf der Öffentlichkeit
und der Medien reagieren zu können.
Wie Jeziorsky erklärte, haben die festgestellten Problemfelder im Rahmen
der Auswertung durchaus Lerneffekte ausgelöst. Viele Schwachstellen seien
von den betroffenen Behörden im Nachhinein selbstkritisch erkannt worden.
Die Arbeitsgruppe hat Schlussfolgerungen gezogen und in ihrem Bericht Empfehlungen
vorgelegt, die die vorhandenen Regelungen zur Vorbereitung auf Hochwasserkatastrophen
und deren Bekämpfung weiter optimieren sollen:
• Grundsätzlich unverändert soll die Zuständigkeit der Landkreise
und kreisfreien Städte als Katastrophenschutzbehörden bleiben.
• Zu den wichtigsten Empfehlungen im Hinblick auf Änderungs- bzw. Optimierungsbedarf
zählt insbesondere eine Änderung des Katastrophenschutzgesetzes. Dem
Landesverwaltungsamt sollen die Befugnisse einer für das gesamte Land zentral
zuständigen Behörde ab dem 1. Januar 2004 übertragen werden. Es
soll im Bedarfsfall alle Aufgaben der Katastrophenschutzbehörden übernehmen
können. Ferner soll geprüft werden, dem Innenministerium insbesondere
hinsichtlich länderübergreifender bzw. bundesweiter Lagen neben der
Zuständigkeit als oberste Aufsichtsbehörde und den bereits bestehenden
Befugnissen (überörtliche Hilfeleistung anzuordnen, Polizeikräfte
zu unterstellen) weitere Kompetenzen zur Erfüllung der zentral für die
Landesregierung zu erfüllenden Aufgaben einzuräumen.
Ergänzend wird der Erlass weiterer Vorschriften zur Verbesserung der Planung
und Vorbereitung für Katastrophenfälle empfohlen. Dabei sind nach Ansicht
der Arbeitsgruppe hinsichtlich der zukünftigen Hochwasserereignisse insbesondere
überregional einheitliche Kriterien für Gefährdungsanalysen zu
erarbeiten. Ebenso wird die Aufstellung überregional abgestimmter Hochwasserschutzsonderpläne
für Elbe, Mulde und Schwarze Elster empfohlen.
• Ein weiterer Punkt ist die Intensivierung der Aus- und Fortbildung sowie
der Übungstätigkeit der zuständigen Mitarbeiter in den Katastrophenschutzbehörden
und den Fachaufsichtsbehörden. Die Aus- und Fortbildung von Mitgliedern der
Katastrophenschutzstäbe und Technischen Einsatzleitungen soll intensiviert
werden. Die Arbeitsgruppe schlägt regelmäßige Katastrophenschutzübungen
zur Bewältigung von Hochwasserlagen bis zur Ressortebene vor. In diesem Zusammenhang
hat die Arbeitsgruppe auch den Vorschlag unterbreitet, die Entwicklung der BKS
Heyrothsberge und des Instituts der Feuerwehr Sachsen-Anhalt zu einem Kompetenzzentrum
für Aus- und Fortbildung sowie für Forschungen im Brand- und Katastrophenschutz
fortzuführen. Dort sei auch eine kurzfristige Aufstockung der Ausbildungskapazitäten
im Katastrophenschutz anzustreben.
• Im Hinblick auf die aufgetretenen Kommunikationsprobleme empfiehlt die
Arbeitsgruppe, die derzeit zur Verfügung stehenden Informations- und Kommunikationssysteme
dahingehend zu optimieren, dass auch in einer größeren Katastrophenlage
ein reibungsloser Informationsaustausch zwischen den an der Katastrophenbewältigung
beteiligten Behörden und Stellen möglich ist. Die Umstellung des Behördenfunks
auf Digitalfunk sollte weiterhin mit Nachdruck verfolgt werden.
• Zur Verbesserung des Hochwasserschutzes wird die Bereitstellung einer
ausreichenden Landesreserve an Gerät und Material für zukünftige
Hochwasserereignisse sowie eine Optimierung des bestehenden Hochwassermeldedienstes
im Hinblick auf eine schnellere und sachgerechte Katastrophenabwehr angeregt.
Ebenso sollten die Wasserwehren hinsichtlich der personellen und sächlichen
Ausstattung im erforderlichen Umfang auf zukünftige Hochwassereinsätze
vorbereitet werden. Dem sollte durch eine entsprechende Ausbildung der Mitglieder
der Wasserwehren und eine stärkere Einbeziehung in die Planungen sowie in
die Übungen zum Hochwasserschutz Rechnung getragen werden.
Innenminister Jeziorsky: „Besonders hervorheben möchte ich den beispiellosen
Einsatz der freiwilligen Helfer, die über Tage und Nächte hinweg an
gefährlichen Einsatzorten schwerste Arbeit geleistet haben. Ohne sie hätte
das sogenannte fünfhundertjährige Hochwasser noch größere
Schäden verursacht. Es ist zudem zu prüfen, wie die Attraktivität
ehrenamtlicher Tätigkeit gestärkt werden kann.“
Zum Hintergrund:
In Sachsen-Anhalt gibt es insgesamt 26.231 km Fließgewässer, davon
2.906 km Gewässer 1. Ordnung. Das sind Gewässer von besonderer wasserwirtschaftlicher
Bedeutung, die in der Anlage 1 zum Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt
verankert sind. Hydrographisch gehört fast das gesamte Gebiet Sachsen-Anhalt
zum Einzugsgebiet der Elbe. Nur etwa 4 % der Landesfläche entwässern
zur Weser. Das Stromgebiet der Elbe umfasst insgesamt 148.268 km2. Sachsen-Anhalt
hat zwar nur einen Anteil von etwa 13 % am Gesamteinzugsgebiet, aber über
90 % aller Abflüsse aus dem Elbeeinzugsgebiet fließen durch Sachsen-Anhalt.
Bei einer Gesamtlänge von 1.091 km liegen immerhin 302 km der Elbe in Sachsen-Anhalt.
An den Gewässern 1. Ordnung erstrecken sich 1.343 km Deiche mit 368 Sielbauwerken
sowie 40 Schöpfwerke mit einer Förderleistung von insgesamt 81,4 m3/s
(7,03 Mio. m3/d), die vom Land unterhalten werden müssen. Außerdem
ist das Land für 31 Talsperren mit einem Stauvolumen von 166 Mio. m3, 593
Wehre und 10 Schifffahrtsschleusen (an oberer Saale und Unstrut) zuständig.
Durch Deichbrüche in Sachsen-Anhalt und den Deichbruch Dautzschen (Freistaat
Sachsen), der erhebliche Flächen im Landkreis Wittenberg überflutete,
sowie durch hochwasserbedingtes Sicker- und aufsteigendes Grundwasser wurden ca.
55.000 ha Grundfläche überschwemmt. Insgesamt waren in Sachsen-Anhalt
88 Ortschaften und ca. 93.000 Einwohner von den Überflutungen betroffen.
Seegrehna:
Zum Deichbruch bei Seegrehna, der Gegenstand kontroverser Darstellungen und Bewertungen
war, erläuterte Jeziorsky, dass die Arbeitsgruppe zu diesen Ereignissen folgende
Fakten ermitteln konnte:
Im Zusammenhang mit den Ereignissen in Seegrehna wurde die Frage der Legitimation
von Beratern und die fachliche Bewertung von Lösungsvorschlägen in der
Öffentlichkeit diskutiert. Die Angaben der Beteiligten zu den Vorgängen
sind nicht immer widerspruchsfrei und lassen nicht stets alle Einzelheiten erkennen.
Zu dem zivilen Berater eines Bundeswehroffiziers konnte die Arbeitsgruppe nach
Auswertung der Darstellungen der Beteiligten folgende Feststellungen treffen:
Der Kommandeur eines Pionierbataillons, das beim Hochwassereinsatz beteiligt war,
hatte die Beratung dieses freiwilligen Helfers, der auf seine Kenntnisse über
Hydrologie und Wasserbautechnik verwiesen habe, bei einem Einsatz in Dessau-Waldersee
zur Sicherung des Klärwerkes in Anspruch genommen. Dabei habe dieser Helfer
die Bundeswehr überzeugt. Wahrscheinlich hat davon auch der Verbindungsoffizier
im Katastrophenschutzstab des Regierungspräsidiums Dessau Kenntnis erlangt.
Der ehemalige Regierungspräsident gibt dazu an, dass der Berater ihm vom
Fachberater der Bundeswehr empfohlen worden sei. Auf Grund dieser Empfehlung sei
der Berater zu einer wichtigen Besprechung gebeten worden. Wegen seiner uniformähnlichen
Kleidung war bei den übrigen Anwesenden der Eindruck entstanden, dass es
sich um einen Fachberater der Bundeswehr handele.
Zur Lagebewertung insgesamt und der Frage möglicher Lösungsvarianten
im Landkreis Wittenberg muss bei dem Handeln aller Beteiligten in ganz besonderem
Maße berücksichtigt werden, dass die Vielzahl und die Komplexität
der Ereignisse jedem Entscheidungsträger sehr viel abverlangte. Dazu Minister
Jeziorsky: „Dieser Fall zeigt exemplarisch, wie problematisch in einer solchen
Lage bereits die Feststellung des konkreten Sachverhalts und die Bewertung von
erforderlichen Maßnahmen ist.“ pm_rmdnungen und Meinungsverschiedenheiten
seien bei einer derart komplizierten und angepm_rmdnten Lage kaum vermeidbar.
Bei allen Beteiligten sei zu konstatieren gewesen, dass sie der Auffassung waren,
dass der jeweils von ihnen vertretene Lösungsweg der Richtige sei. Eine wichtige
Erkenntnis liegt nach Ansicht der Arbeitsgruppe darin, dass es auch zukünftig
für Entscheidungsträger in ähnlichen Situationen wichtig sein wird,
sich vor Ort ein Bild von der Lage und den durchgeführten Maßnahmen
zu machen und die Schlüssigkeit der von internen und externen Beratern vorgeschlagenen
Lösungswege laufend zu überprüfen. Insbesondere ein „Verselbstständigen“
von externen Fachberatern gilt es zu vermeiden.
Dazu erklärte Minister Jeziorsky: „Ich gehe davon aus, dass man zukünftig
sensibler mit externem Sachverstand umgehen wird. Die Mitwirkung weiterer Berater
muss auf fachliche Eignung und Kompetenzen bei der Entscheidungsfindung kritisch
hinterfragt werden. Es ist ja gerade Aufgabe der zuständigen Fachbehörden,
ihre Fach- und Ortskenntnis zur konkreten Lagebeurteilung einzubringen.“
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Stand:
21.05.2003